Russisch-Schweizerisches Zentrum RODNIK - ist ein Kulturverein in Kanton Aargau


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Russisch-schweizerisches Zentrum RODNIK: Statuten

DOKUMENTEN

Statuten (Rus) 26.03.2010

 

ART. 1

NAME, SITZ UND GRUENDUNG
der Bezeichnung „Russisch-schweizerisches Zentrum RODNIK“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGBDer Sitz des Vereins ist am Wohnort des Präsidenten.
Gründung des Vereins erfolgte am 29. Februar 2008.

ART. 2

ZWECK UND AUFGABEN
- Pflege und Förderung der interkulturellen Beziehungen zwischen der Schweiz, der Russischen Föderation und dem russischsprachigen Raum;
- Gegenseitige Anerkennung, Toleranz und Solidarität;
-
Integration und Zusammenarbeit;
- Förderung der heimatlichen Sprachen im Rahmenlehrplan HSK (Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur) Beibehaltung und Entwicklung Muttersprachen (Russisch, Ukrainisch, Belarussisch)“
- Förderung der Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Vereinigungen.
Verein betreibt Öffentlichkeitsarbeit:
- Kulturveranstaltungen;
- Sprachkurse für Kinder als HSK-Unterricht im RKZ „Rodnitschok“;
- Sprachkurse für Erwachsene;
- Vorträge, Seminare, Exkursionen.
Verein erstrebt keinen Gewinn.
Verein ist politisch und konfessionell neutral.

ART. 3

VEREINSSTRUKTUR
Kultur- und Sprachangebote fur Erwachsene;
Russisches Kinderzentrum „RODNITSCHOK“ (RKZ „RODNITSCHOK“ ), mit seinen Filialen, das als eine selbstständige Bildungsorganisation des Zentrums RODNIK, die nach eigenen von der Lehrerschaft ausgearbeiteten Programmen und Reglement geführt wird und dessen Sitz am Wohnort des Direktors des RKZs ist.

ART. 4

MITGLIEDSCHAFT
Alle am russisch-schweizerischen Zentrum Rodnik interessierten Personen konnen dem Verein beitreten.
Eintrittsgesuche erfolgen mit der Ausfullung des Anmeldeformulars.
Die Vereinsversammlung beschliesst über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Jedes Mitglied bezahlt einen Jahresbeitrag von Fr. 30.- und hat eine Stimme, sowie jeder Vertreter einer juristischen Person oder eines Vereines.
Die Lehrerinnen und Lehrer des Kinderzentrums "Rodnitschok" sind Mitglieder des Vereins RSZ RODNIK und bilden die Lehrerschaft die den Kandidat / die Kandidatin für das Amt des Direktors des Kinderzentrums der GV vorschlägt.
Alle Eltern der Kinder des Kinderzentrums "Rodnitschok" haben an den Elternveranstaltungen ein Stimmrecht. Die Eltern, die Mitglieder des Vereins RSZ RODNIK sind, haben anrecht auf eine Ermassigung des Kursgeldes.
Das Vereinsjahr entspricht zwölf Monate vom 1 Januar bis 31 Dezember. Generalversammlung findet im ersten Vierteljahr statt.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Vereinsjahr ist jedoch der volle Jahres-Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Mitglieder, deren Verhalten die Vereinsinteressen erheblich verletzen, werden durch GV-Beschluss ohne Möglichkeit des Wiedereintrittes ausgeschlossen.
Austritt und Ausschluss haben den Verlust alle Mitgliedschaftsrechte zur Folge. Bereits bezahlte Vereinsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

ART. 5

ORGANISATION
Die Organe des Vereins sind:
- Die Generalversammlung
- Der Vorstand
- Die Kontrollstelle

ART. 6

GENERALVERSAMMLUNG
Die Generalversammlung tritt jährlich zusammen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich unten Angabe der Traktanden 3 Wochen im Voraus zu erfolgen.
Durchführung der Mitgliederversammlung bestimmt eine Geschaftsordnung, die der Vorstand erlasst. Es wird ein Protokoll geführt.
Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung konnen der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen.
Die Vereinsbeschlüsse werden durch ein einfaches Mehr der anwesenden an der GV Mitglieder gefasst.

ART. 7

AUFGABEN DER GV
Die GV obliegt folgende Geschäfte:
1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler und des Protokolführers
2. Entgegennahmen des Protokolls der letzten GV
3. Aufnahmen neuer ung Registrirung der ausgetretenen Mitglieder des Vereins
4. Entgegennahmen des Vereinsberichtes
5. Jahresprogramm
6. Kassebericht
7. Revisorenbericht
8. Wahlen
9. Antrage, die spatestens 2 Wochen vorher schriftlich dem Vorstand einzureichen sind.
10. Ehrungen
11. Verschiedenes.

ART. 8

VORSTAND
Der Vorstand besorgt die laufenden Geschafte und vertritt den Verein gegen aussen.
Die Amtsdauer betragt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitglieder, unter anderen Präsident, Direktor des RKZ „RODNITSCHOK“ und Buchhalter (Kassier). Der Direktor des RKZ „RODNITSCHOK“ ist die Koordinationsperson der russischen Kursen des HSK-Programms (Heimatliche Sprache und Kultur) für den Kanton Aargau.

ART. 9

KONTROLLSTELLE
Rechnungsrevisoren überprüfen die Jahresrechnung und den Vermögensbestand des Vereins. Sie verfassen zuhanden der GV einen schriftlichen Bericht.
Die Amtsdauer betragt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

ART. 10

FINANZIERUNG
Die Einnahmequellen des Vereins sind:

- Mitgliederbeiträge und Spenden
- Einnahmen von Veranstaltungen
- Reingewinn von Sprachkursen
Das Vereinsvermögen ist derart zu gliedern, dass die Finanzen RKZ „RODNITSCHOK“ durch ein separates Konto verwaltet wird.

ART. 11

HAFTUNG
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Der Verein haftet nicht für die Verbindlichkeiten seiner Mitglieder, noch haften diese für die Verbindlichkeiten des Vereins.

ART. 12

AUFLÖSUNG
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit dem Stimmenmehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Das Vereinsvermögen ist einem Gemeinnützigen Zweck zu übergeben.
Die Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.

Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Generalversammlung am 26.06.09


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